Hinweis der Staatsanwaltschaft Bochum zum Coronavirus

Um die Ansteckungsgefahr für sich und andere zu minimieren, werden Besucherinnen und Besucher gebeten, Strafanzeigen, Anträge oder sonstige Anliegen auf schriftlichem Wege (postalisch / per Telefax) einzureichen. Sollte dies nicht möglich sein oder Sie aus einem anderen wichtigen Grund ein persönliches Gespräch wünschen, vereinbaren Sie bitte zuvor (telefonisch / schriftlich) einen Termin hierfür.

Aus Gründen des Infektionsschutzes besteht im Justizzentrum Bochum die Verpflichtung, mindestens eine  medizinische Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Die Anordnung gilt im Bereich der Verkehrsflächen, der - nicht öffentlich betriebenen - Kantine (außerhalb des Sitzplatzes) sowie in Bereichen, wo Abstände nicht sicher eingehalten werden können oder mehrere Personen gleichzeitig auf relativ engem Raum zusammenkommen (Schulungs-/Besprechungs-/ und Aufenthaltsräume etc.).

Bei der Einlasskontrolle ist ein entsprechender Schutz auf Aufforderung abzunehmen. In den Sitzungen gelten die Anordnungen der Vorsitzenden.

Keinen Zutritt in das Justizgebäude erhalten Besucher, die Symptome einer Corona Erkrankung zeigen oder innerhalb der letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten. Sollte dies auf Sie zutreffen, nehmen Sie bitte im Falle einer Ladung oder eines Termins telefonisch Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf.

Im Übrigen gilt:

    • Halten Sie im Gebäude mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen.
    • Im Gebäude des Justizzentrums stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung. 
    • Bitte beachten Sie die Hinweise und Aushänge auf den Verkehrsflächen und in den Sitzungssälen.