Hinweise für Vertreter der Presse
Die Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Bochum erteilen den Vertretern der Medien auf Anforderung Auskünfte zu den anhängigen Ermittlungsverfahren, soweit die Aufklärung strafrechtlich relevanter Sachverhalte nicht durch vorzeitige Veröffentlichungen gefährdet wird.