Die Kantine ist während der andauernden Corona-Pandemie gemäß § 14 Abs.2 CoronaSchutzVO ausschließlich zur Versorgung der Beschäftigten und Nutzer des Justizzentrums geöffnet.

Die erforderliche Begrenzung der Besucherzahl erfolgt über die Ausgabe von Tabletts, d.h. jeder Gast ist verpflichtet, eines der am Eingang der Kantine bereitgestellten Tabletts zu nutzen, soweit ein Aufenthalt in der Kantine zum Verzehr von Speisen oder Getränken beabsichtigt ist. Sind keine Tabletts mehr vorhanden, sind alle verfügbaren Plätze der Kantine besetzt, so dass eine Wartezeit entsteht.

Die auf den Tischen befindliche Angabe zur maximalen Personenzahl ist zur Gewährleistung des Mindestabstands einzuhalten.

Angesichts der gegenwärtigen Situation wird um Verständnis für diese Maßnahmen gebeten.