Die Staatsanwaltschaft in Bochum ist generell zuständig für die Verfolgung von Straftaten, die im Landgerichtsbezirk Bochum begangen werden. Desweiteren führt sie die Strafvollstreckung gegen erwachsene Verurteilte in ihrem Zuständigkeitsbereich durch. Weitere Einzelheiten über den grundsätzlichen Aufbau und die Organisation der Staatsanwaltschaften erhalten Sie durch das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bei der Staatsanwaltschaft Bochum sind darüber hinaus Schwerpunktabteilungen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der Korruption sowie für die Verfolgung Organisierter Kriminalität und für Vermögensabschöpfung eingerichtet. Weitere Schwerpunktabteilungen für das Land Nordrhein-Westfalen  sind bei den Staatsanwaltschaften in Bielefeld, Düsseldorf und Köln angesiedelt. Die Zuständigkeit dieser Abteilungen richtet sich nicht nach Landgerichtsbezirken. Sie werden durch Einzelzuweisung von Verfahren durch den jeweiligen Generalstaatsanwalt tätig. Bei diesen Verfahren handelt es sich um besonders umfangreiche Verfahren aus diesen Bereichen.

Weitere Einzelheiten zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität finden Sie bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

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Gerichtsbezirk

Örtlicher Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Bochum